Passfotos
Seit dem 26. August 2006 werden neu ausgestellte niederländische Reisedokumente (Pässe und niederländische Identitätskarten) mit einem Chip bestückt, auf dem die Abbildung des Gesichts gespeichert ist.
Bitte beachten Sie: die Gesichtsmaße von nach deutschen Vorschriften gefertigten Passfotos weichen ab! Die Konsularabteilung kann Ihnen Fotografen in Frankfurt nennen, die geeignete Fotos anfertigen können.
Passfotos, die alle Anforderungen der Fotomatrix erfüllen, werden angenommen, und zwar unabhängig davon, welcher Fotograf sie erstellt hat.
Die folgenden Fotografen in Frankfurt am Main befinden sich in Laufnähe zum Generalkonsulat und werden vom Generalkonsulat regelmäßig zu den Anforderungen der Niederlande bezüglich Passfotos informiert:
- Fotospezialist Martin Moog, Unterlindau 64. Tel: 069 13379426
- Foto Firlé, Leipziger Str. 18. Tel: 069 777743
Fotomatrix / Akzeptanzkriterien für Passfotos in niederländischen Reisedokumenten
Das Foto wird nur akzeptiert, wenn es allen unten genannten Voraussetzungen entspricht, sofern nicht Ausnahmeregelungen der Passvorschriften anwendbar sind.
1. Maße
- Format Passfoto 35 mm × 45 mm (B × H)
- Breite: von Ohransatz bis Ohransatz minimal 16 mm und maximal 20 mm
- Maße für Erwachsene und Jugendliche:
Höhe von Kinn bis Scheitel (d.h. Schädeldecke, nicht Haaransatz!) minimal 26 mm und maximal 30 mm
- Maße für Kinder bis zu 10 Jahre:
Höhe von Kinn bis Scheitel (d.h. Schädeldecke, nicht Haaransatz!) minimal 19 mm und maximal 30 mm
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2. Fotoqualität
- Farbfoto
- natürliche Wiedergabe, ohne optische Verformung, keine unnatürliche Hautfarbe
- ausreichende Schärfe
- Foto unbeschädigt
- keine Reproduktion (Kopie)
- abgedruckt auf hochwertigem, glattem Fotopapier
- mit einer minimalen Auflösung von 400 dpi
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3. Hintergrund
- Hintergrund hellgrau, ggf. hellblau
- einfarbig (ohne Farbverlauf)
- gleichmäßig ausgeleuchtet
- ausreichend Kontrast zwischen Kopf und Hintergrund
(nur wenn z.B. jemand graues Haar hat, darf der Hintergrund ein wenig dunkler sein als in der Fotomatrix dargestellt)
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4. Wiedergabe des Gesichts
- Kopf unbedeckt, es sei denn der Antragsteller hat nachgewiesen, dass dies aus medizinischen oder religiösen Gründen nicht möglich ist
- Gesicht vollständig sichtbar
- Ohransatz muss feststellbar sein
- Augen müssen vollständig sichtbar sein
- es dürfen keine Störungen durch Reflexionen z.B. von Schmuck sichtbar sein
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5. Haltung
- Kopf geradeaus, nicht geneigt
- die Augen stehen auf einer horizontalen Linie
- die Schultern stehen gerade
- es darf keine sichtbare Abstützung zu sehen sein
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6. Gesichtsausdruck
- neutraler Gesichtsausdruck
- die Augen sind vollständig sichtbar
- Blick gerade in die Kamera
- mit geschlossenem Mund
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7. Brille
wenn der Antragsteller auf dem Foto eine Brille trägt:
- beide Augen sind vollständig sichtbar, die Fassung trifft nicht an die Augen
- die Brille hat vollständig durchscheinende Gläser ohne Tönung
- keine Reflexion in den Brillengläsern sichtbar
- es fällt kein Schatten der Brille in die Augenhöhlen
Tipp: nehmen Sie die Brille ab, um eine mögliche Ablehnung des Fotos zu vermeiden
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8. Beleuchtung
- gleichmäßige Beleuchtung, sowohl im Gesicht als auch im Hintergrund
- keine Schatten in Gesicht und Hintergrund
- keine Reflexion im Gesicht
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9. Position
- Kopf zentriert, in der Mitte des Bildes
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Verkürzte Übersetzung aus der niederländischen Sprache zu informativen Zwecken. Den Originaltext finden Sie unter www.paspoortinformatie.nl.
Mit der Einführung der Fotomatrix Modell 2006/2007 erfüllen die Niederlande die Anforderungen der EU-Verordnung über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten an das Gesichtsbild (gemäß Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13. Dezember 2004). Für mehr Informationen über die technischen Aspekte der Bedingungen für das Foto siehe ISO/IEC 19794-5:2005.

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