Schließung der Generalkonsulate Frankfurt und Hamburg
Die Generalkonsulate in Frankfurt und Hamburg wurden zum 1. Juli 2009 geschlossen. Seit diesem Datum können Anträge auf Ausstellung von Reisedokumenten nur noch bei der Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Düsseldorf und München eingereicht werden. Dort werden außerdem konsularische Bescheinigungen, wie z.B. Lebensbescheinigungen und Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt.
Für niederländische Staatsangehörige im Grenzgebiet gibt es die Möglichkeit, Pässe und Ausweise in Enschede, Maastricht und Echt-Susteren zu beantragen.
In Frankfurt und Hamburg wurden Netherlands Business Support Offices (NBSO) eröffnet. Diese Büros konzentrieren sich auf die Handels- und Investitionsförderung für grenzüberschreitend arbeitende Unternehmen.
Alle anderen Aufgaben der Generalkonsulate in Frankfurt und Hamburg wurden von der Botschaft in Berlin und von den Generalkonsulaten in Düsseldorf und München übernommen. Welche Vertretung für Sie zuständig ist, entnehmen Sie bitte der unten stehenden Gebietseinteilung.
| Gebietseinteilung: |
| Botschaft Berlin: |
Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hamburg |
| Generalkonsulat Düsseldorf: |
Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Hessen |
| Generalkonsulat München: |
Bayern und Baden-Württemberg |

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