Änderungen im Niederländischen Nationalitätsgesetz
Am 1. April 2003 sind verschiedene Änderungen des niederländischen Staatsangehörigkeitsgesetzes in Kraft getreten, die sowohl für niederländische Staatsangehörige als auch für ehemalige niederländische Staatsangehörige und ihre Familien wichtig sein können. Dabei geht es beispielsweise um Fragen des Familienrechts, um den Erwerb oder Wiedererwerb der niederländischen Staatsangehörigkeit und um die Erweiterung der Möglichkeiten für den Erwerb einer doppelten Staatsangehörigkeit.
Hintergrund
Das geltende niederländische Staatsangehörigkeitsgesetz ist seit dem 1. Januar 1985 in Kraft. Es regelt die Voraussetzungen für den Besitz und den Erwerb der niederländischen Staatsangehörigkeit.
Für die inhaltlichen Aspekte dieses Gesetzes ist der Minister für Immigration und Integration verantwortlich. Das Gesetz wurde bereits in der Vergangenheit in einigen kleineren Punkten geändert, die einschneidendsten Änderungen sind aber zum 1. April 2003 in Kraft getreten.
Entwicklungen im niederländischen Familienrecht
Begriffe wie eingetragene Partnerschaft, gerichtliche Feststellung der Vaterschaft und Adoption durch Personen des gleichen Geschlechts sind in die Neufassung des Gesetzes eingegangen.
Ehemalige Niederländer
Personen, die - möglicherweise ohne es zu wissen - ihre niederländische Staatsangehörigkeit verloren haben, können diese unter bestimmten Voraussetzungen wiedererwerben. Haben Sie zum Beispiel am oder nach dem 1. Januar 1995 die niederländische Staatsangehörigkeit verloren, weil Sie zehn Jahre lang in Ihrem Geburtsland gewohnt haben, dessen Nationalität Sie auch besitzen, so können Sie bis zum 31. März 2005 in einer niederländischen Botschaft oder einem niederländischen Generalkonsulat mittels einer so genannten Optionserklärung die niederländische Staatsangehörigkeit zurückerlangen.
Vielleicht haben Sie aber auch die niederländische Staatsangehörigkeit verloren, weil Sie, nachdem Sie volljährig geworden sind, eine andere Nationalität erworben haben. Waren Sie beispielsweise zum Zeitpunkt des Erwerbs jener anderen Nationalität mit einer Person verheiratet, die ebenfalls diese Staatsangehörigkeit besitzt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 31. März 2013 die niederländische Staatsangehörigkeit wiedererlangen. Auch in diesem Fall müssten Sie in einer niederländischen Auslandsvertretung eine Optionserklärung abgeben.
Doppelte Staatsangehörigkeit
Grundsätzlich verliert die niederländische Staatsangehörigkeit, wer freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt. In bestimmten Fällen sieht das geänderte Gesetz jedoch Ausnahmen von dieser Regel vor. Erwerben Sie beispielsweise nach dem 1. April 2003 eine andere Nationalität und sind Sie mit einer Person dieser Nationalität verheiratet, so können Sie die niederländische Staatsangehörigkeit behalten. Allerdings sind die Ausnahmeregelungen wiederum nicht in allen Fällen anwendbar.
Kinder
Neu ist auch, dass ein minderjähriges ausländisches Kind, das am oder nach dem 1. April 2003 rechtswirksam von einem Niederländer anerkannt worden ist, nachweislich drei Jahre lang von diesem versorgt und erzogen worden sein muss, bevor es die niederländische Staatsangehörigkeit erwerben kann. Der Erwerb erfolgt durch Abgabe einer Optionserklärung. Diese Erklärung kann ab dem 1. April 2006 abgegeben werden, solange das Kind noch minderjährig ist.
Wenn Sie nähere Informationen über das geänderte Staatsangehörigkeitsgesetz wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der niederländischen Botschaft oder einem niederländischen Generalkonsulat auf oder informieren Sie sich unter Niederländische Staatsangehörigkeit .
Die niederländische Staatsangehörigkeit

|