Einlagensicherung für Spareinlagen in den Niederlanden
In den Niederlanden gibt es eine Einlagensicherung (depositoregeling) für Spareinlagen. Diese beträgt 100.000 EUR für Einlagen bei einem Geldinstitut, das in den Niederlanden bei De Nederlandsche Bank registriert ist. Die Staatsangehörigheit der Kunden spielt in Bezug auf die Einlagensicherung keine Rolle.
Ab dem 31. Dezember 2010 sind alle Mitgliedsstaaten der EU verpflichtet eine Einlagensicherung von 100.000 Euro zu geben. Im März 2009 hat der niederländische Finanzminister Bos beschlossen, dass es zwischen Oktober 2009 und Dezember 2010 auch eine Einlagensicherung für Spareinlagen von 100.000 Euro in den Niederlanden geben wird. Wenn es sich bei den Einlagen um Fonds, Aktien oder andere Wertpapiere handelt, gilt diese Einlagensicherung nicht. De Nederlandsche Bank hat in Ihrer Rolle als Niederländische Nationalbank am 13. Oktober 2008 die Einlagensicherung für Kunden der Icesave Nederland, die zur isländischen Landsbanki gehört, eingeschaltet. Informationen über das Abkommen zur Einlagensicherung zwischen den Niederlanden und Island finden Sie u.a. auf der Website der Bank. Im Zweifelsfalle ist es empfehlenswert, sich mit De Nederlandsche Bank in Verbindung zu setzen, Telefonnr. +31 20 524 9111. Ebenso hat die Bank eine Liste der registrierten Geldinstitute auf ihrer Website veröffentlicht. Grundsätzlich ist die Einlagensicherung im "Besluit bijzondere prudentiële maatregelen, beleggerscompensatie en depositogarantie" auf Grundlage des "Wet op het financieel toezicht (Wft)" geregelt. Speziell zum "Wet op het financieel toezicht" finden Sie Informationen unter nachstehendem Link: Financial Supervision. Eine nicht-offizielle Übersetzung des Gesetzes finden Sie auf der Website des niederländischen Finanzministeriums. Mehr Informationen finden Sie unter: De Nederlandsche Bank.

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