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Generalkonsulat des Königreiches der Niederlande
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Wohnen und Arbeiten für EU-Bürger


Die Niederlande sind Mitgliedstaat des Schengener Abkommens. Alle Binnengrenzen des Schengener Raums können von allen Staatsbürgern der Mitgliedstaaten ohne Kontrolle überschritten werden. Sie dürfen in den Niederlanden wohnen, studieren, arbeiten als unselbständig Beschäftigter oder als Selbständiger und ihren Ruhestand verbringen und haben dabei die gleichen Rechte wie die Niederländer.

Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen
EU-Bürger, die im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sind, können sich in den Niederlanden bis zu 3 Monaten innerhalb eines halben Jahres ohne zusätzliche Formalitäten aufhalten. Bei einem längeren Aufenthalt muss eine Aufenthaltserlaubnis (verblijfsvergunning) beantragt werden. Diese wird unter der Voraussetzung, dass der Antragsteller der Sozialversicherung nicht zu Last fällt und ausreichend krankenversichert ist, gewährt. Aufenthaltsgenehmigungen werden bei der Ausländerbehörde (Vreemdelingenpolitie) der zuständigen Gemeinde beantragt. EU-Bürger benötigen keine Arbeitsgenehmigung (tewerkstellingsvergunning). Broschüren zu diesem Thema in englischer Sprache können Sie unter www.immigratiedienst.nl downloaden.

Die EU hat zum Thema Wohnen, Studieren und Arbeiten in einem anderen Land der EU verschiedene Merkblätter herausgegeben über Aufenthaltsrecht, Rechte und Pflichten als Einwohner eines anderen Mitgliedstaates, Kraftfahrzeuge, Führerschein, Steuern mit vielen nützlichen Adressen, die gebührenfrei unter der Telefonnummer 0800-860400 angefordert werden können. Zudem sind diese im Internet verfügbar unter http://europa.eu.int.

Arbeiten in den Niederlanden
Nähere Informationen über Arbeiten und Wohnen in den Niederlanden finden Sie unter folgenden Webadressen: www.eures-jobs.com/jobs/de/jobs.jsp - www.eures.net - www.grenzpendler-info.de - www.grenzarbeiter.de - www.werk.nl (englischer Sprache).

Die Deutsch-Niederländische Handelskammer in Den Haag (DNHK) bietet unter www.dnhk.org/jobs ein Portal zur Personalvermittlung für deutsche Stellenbewerber in den Niederlanden an.

Die EUREGIO hat zwei Merkblätter herausgegeben mit dem Thema „EU-Bürger (Deutsche), die ihren Wohnsitz in die Niederlande verlegen“ und „Informationen bei Arbeitsaufnahme in den Niederlanden“. Zudem können Sie den Ratgeber „Arbeiten in den Niederlanden“ auch downloaden unter: www.eures.euregio.de, www.euregio.de, www.euregio.org, www.euregio-mr.org.

Darüber hinaus kann das örtliche Arbeitsamt in Ihrer Stadt oder Gemeinde sowie die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung der Bundesanstalt für Arbeit in Bonn (www.arbeitsamt.de) bei der Arbeitssuche im Ausland behilflich sein. Diese verfügen über eine Datenbank (SIS), in der auch ausländische Stellenangebote aufgenommen sind sowie über eine Liste der EURES-Berater in Deutschland und den Niederlanden (www.arbeiten.de).
Weil immer mehr ausländische Firmen ihre Mitarbeiter in Berlin suchen, wurde in Tempelhof das Europa-Job-Center Berlin-Brandenburg eingeweiht, ein Projekt des Landesarbeitsamtes und des privaten Bildungsträgers Euro-Schulen. Mehr info unter: www.ejc-bln-brb.de.

Private Arbeitsvermittler und Zeitarbeitsagenturen
In den Niederlanden werden nicht nur für geringfügige oder niedrigqualifizierte Arbeit die Zeitarbeitunternehmen (Uitzendbureaus) eingeschaltet, sondern auch für hochqualifizierte Arbeitnehmer. Die anerkannten Arbeitsvermittler sind dem Algemene Bond Uitzendondernemingen - ABU - angeschlossen (www.abu.nl).


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Last update: 23-07-2010 • www.niederlandeweb.de

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