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Generalkonsulat des Königreiches der Niederlande
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Mindestlohn


In den Niederlanden gibt es seit Ende der sechziger Jahre einen gesetzlichen Mindestlohn. Die Höhe des Mindestlohnes wird in der Regel alle sechs Monate an die Preisentwicklung angeglichen. Aufgrund der angespannten Wirtschaftslage sind die Mindestlöhne jedoch zwischen 2003 und 2006 nicht erhöht worden. Da die Sozialhilfeleistungen an die Mindestlöhne gekoppelt sind, bedeutete dies auch eine Nullrunde für die Sozialhilfe.

Seit 2006 werden aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung die Mindestlöhne wieder angeglichen.

In den Niederlanden werden ein allgemeiner Mindestlohn und ein Mindestlohn für Jugendliche unterschieden. Jüngere Arbeitnehmer erhalten beispielsweise ab einem Alter von 15 Jahren 30% des gesetzlichen Mindestlohnes, ein 22-jähriger Arbeitnehmer erhält 85%.

Alter

% vom Mindestlohn

pro Monat

pro Woche

pro Tag

23 Jahre und älter

100%

€ 1.356,60

€ 313,05

€ 62,61

22 Jahre

85%

€ 1.153,10

€ 266,10

€ 53,22

21 Jahre

72,5%

€ 983,55

€ 226,95

€ 45,39

20 Jahre

61,5%

€ 834,30

€ 192,55

€ 38,51

19 Jahre

52,5 %

€ 712,20

€ 164,35

€ 32,87

18 Jahre

45,5%

€ 617,25

€ 142,45

€ 28,49

17 Jahre

39,5%

535,85

€ 123,65

€ 24,73

16 Jahre

34,5%

€ 468,05

€ 108,00

€ 21,60

15 Jahre

30%

€ 407,00

€ 93,90

€ 18,78

 Diese Angaben zum Mindestlohn (brutto, bei Vollzeitbeschäftigung) gelten ab dem 1. Juli 2008.

Ab 1. Juli 2008 beträgt der Mindestlohn (brutto) für Arbeitnehmer zwischen 23 und 64 Jahren 313,05 € pro Woche, bei Vollzeitbeschäftigung. Es ist nicht gesetzlich festgelegt, wie viel Arbeitsstunden eine Vollzeitbeschäftigung umfasst, in der Regel sind es 36 oder 38 Stunden pro Woche. Somit ist der Mindestlohn pro Stunde 8,70 € beziehungsweise 8,24 €.

Mehr Informationen zum Mindestlohn: Niederländisches Ministerium für Arbeit und Soziales: www.szw.nl


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Last update: 01-07-2008 • www.niederlandeweb.de

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