Grenzüberschreitende medizinische Behandlung
In den Niederlanden bestehen für bestimmte medizinische Behandlungen Wartelisten. Diese Wartelisten erhöhen nicht nur die Kosten des Gesundheitssystems, sie stellen vielmehr auch eine Irritation für die Patienten dar, die nicht die Sorge bekommen worauf sie konform ihrer Krankenversicherung ein Anrecht haben und zu deren Angebot die Versicherer gesetzlich verpflichtet sind.
Das niederländische Gesundheitssystem (die neu eingeführte Basisversicherung) entspricht der EU-Richtlinie 1408/71 in Bezug auf die Mobilität der Versicherten. Dieses gilt für alle in den Niederlanden anwesenden Versicherungen und Versicherten. Auf Basis dieser Richtlinie bieten immer mehr Versicherer Leistungen in den Nachbarländern Belgien (Flandern) und Deutschland (Nordrhein-Westfalen) als Lösung für das Wartelistenproblem an. Einige Versicherer unterhalten aber auch Leistungsverträge mit Italien, Spanien oder Irland.
Informationen über grenzüberschreitende medizinische Leistungen:

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